Antrag Tierhaltung

Mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung unserer Mietobjekte, bedarf die Haltung eines Haustiers, der Zustimmung durch die Wohnungsbaugenossenschaft.

Dies gilt nicht, soweit es sich um übliche Kleintierhaltung (z.B. Fische, Hamster, Vögel) handelt.

Wenn Sie gerne ein Haustier halten möchten, sprechen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihnen in der Sprechstunde Ihre Fragen bezüglich Ihres Tierwunsches.

Bitte füllen Sie zusätzlich das folgende Formular vollständig aus und reichen es bei uns in der Geschäftsstelle ein.

 

Für Mitglieder Pflicht.
Für Mitglieder Pflicht.
Angaben zum Tier
Folgende Unterlagen sind diesem Antrag beizufügen
Hinweise zum Halten von Tieren im genossenschaftlichen Wohnraum

Voraussetzung für eine Tierhaltung/ Hundehaltung:
  • Wir bitten um ausreichende Überlegung ob Ihre Wohnungsgröße und Lebensumstände einem Haustier gerecht werden können.
  • Seien Sie sich Ihrer Pflichten bewusst.
  • Eine Hundehaltung bedarf der Anmeldung beim Ordnungsamt, bitte reichen Sie uns eine Steuerbescheinigung nach.
  • Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Hundehaftpflichtversicherungspolice ein.

Folgen bei der Nichteinhaltung:

Die Wohnungsbaugenossenschaft eG behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung von der erteilten Erlaubnis zurückzutreten und ggf. bei mehrfachem Verstoß das Mietverhältnis zu kündigen.
Information zum Datenschutz
Ich bestätige hiermit die Informationen zum Datenschutz gelesen zu haben und willige der Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung dieses Anliegens ein.