Mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung unserer Mietobjekte, bedarf die Haltung eines Haustiers, der Zustimmung durch die Wohnungsbaugenossenschaft.
Dies gilt nicht, soweit es sich um übliche Kleintierhaltung (z.B. Fische, Hamster, Vögel) handelt.
Wenn Sie gerne ein Haustier halten möchten, sprechen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihnen in der Sprechstunde Ihre Fragen bezüglich Ihres Tierwunsches.
Bitte füllen Sie zusätzlich das folgende Formular vollständig aus und reichen es bei uns in der Geschäftsstelle ein.